Oh, wie es in mir brodelt, so sauer war ich wahrscheinlich noch nie. Aber von Anfang an:
Gestern erhielten wir per Facebook die aktuellen Angebote eines renommierten Videospielversandhändlers, den ich sonst immer vor anderen in Schutz nehme, da er trotz überhöhter Preise gute Qualität biete und oft auch gute Angebote habe, sofern man ein bisschen sucht und kompromissbereit ist. Erst letztens haben wir wieder dort bestellt und zwar nicht das bekommen, was wir laut Foto bestellt haben, uns aber aufgrund des geringen Preises damit arrangiert, auch bei uns haben sie im Gegenzug, wenn bestimmt auch unwissentlich, geordert. Es gab selten Probleme.
Gestern also erhielten wir das Angebot, es gab Super Famicom Controller zum Stückpreis von 4,99, also schauten wir vorbei. Normalerweise gibt es bei Angeboten eine Stückzahlbegrenzung, also machten wir uns schon darauf gefasst, wieder jede Menge Krempel dazukaufen zu müssen, um Versandkosten einzusparen, aber wir wurden überrascht und konnten problemlos 10 Stück in den Einkaufswagen packen, zur Kasse gehen und den Bezahlvorgang einleiten. Wir freuten uns, schließlich würde so unser Laden-SuperFamicom endlich einen passenden Controller bekommen und auch euch könnten wir wieder einen größeren Posten Controller anbieten.
Natürlich war uns bewusst, dass es für einen Händler ärgerlich ist, Angebote in größerer Menge abzugeben, zumal das Angebot nach unserer Bestellung auch ausverkauft war, aber wir dachten uns nichts dabei, ich war ja auch nicht ärgerlich, als sie bei mir 10 N64 zum unschlagbaren Preis ersteigerten.
Am Nachmittag erreichte mich dann die Auftragsbestätigung per Mail, in der ich auch explizit darauf hingewiesen wurde, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden sei.
Etwas später am Nachmittag, ich habe die Mail auch erst heute morgen gesehen, erreichte mich dann folgende lapidare Nachricht: „Hallo Jasmin, sorry, die Anzahl Ihrer gekauften Controller habe ich soeben auf 2 reduziert. Sind noch Fragen offen, oder ist alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt?“
Dazu eine Erklärung, die Abgabe sei nur in haushaltsüblichen Mengen zulässig und an Händler verkaufe man nicht.
Im Anschluss bekam ich dann eine erneute Auftragsbestätigung über 2 Controller zum Stückpreis von 14,99 inklusive Zahlungsaufforderung. Ich habe natürlich eine Mail zurückgeschickt, mit der Bitte, den rechtsverbindlichen Vertrag einzuhalten oder die Bestellung zu Stornieren und dem Hinweis, dass eine Stückzahlbegrenzung nicht ersichtlich war, wüsste aber gerne, ob sich jemand mit der Rechtslage in einem solchen Fall auskennt.
So, jetzt bin ich nicht mehr ganz so sauer, Schreiben hilft immer!
5 Gedanken zu „Ich bin sooo sauer…“
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Vertrag ist Vertrag, weicht die Auftragsbestätigung nicht vom Vertragsangebot ab, ist von einer abgegebenen Willenserklärung des Verkäufers auszugehen. Weicht die Auftragsbestätigung vom Vertragsangebot jedoch ab, liegt keine ordnungsgemäße Willenerklärung des Verkäufers vor, sondern man kann sagen, dass ein neues Angebot des Verkäufers erstellt wurde und der Käufer selbst eine erneute Willenserklärung über die Annahme des neuen Angebotes abzugeben hat. Im vorliegenden Fall muss jedoch von einem zustandegekommen Vertrag ausgegangen werden. Erfüllt der Verkäufer aufgrund des zustandegekommenen Vetrages seine Pflichten nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und der Verkäufer macht sich u.U. schadenersatzpflichtig.
Gruß Micha
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Sorgen, dass ich irgendwas bezahlen soll mache ich mir ja nicht, Aussichten auf Schadenersatz oder die Erfüllung des Vertrages sehe ich auch nicht, aber ich ärgere mich trotzdem über das Verhalten des Händlers, insbesondere die lapidare Verfahrensweise bei einem offensichtlich nicht von mir begangenen Fehler und die Dreistigkeit, mir nun 2 Controller zum regulären Preis von 14,99 pro Stück in Rechnung zu stellen. Frage mich wirklich, was die erwarten, wie ein Kunde darauf reagieren soll?
Genau aus solchen Gründen kauf ich nichts mehr bei eBay. Die Händler sind da stellenweise sowas von unverschämt. Ich geb mir immer Mühe freundlich zu sein aber es kommt mir immer öfter so vor als wenn die Händler den Kunden als Feind betrachten. Mir persönlich ist einfach zuviel Stress. Da such ich lieber den Laden um die Ecke auf… auch wenn ich hier noch keinen gefunden hab.
ohne absätze liest es sich echt scheiße. :<
Hallo,
wichtig wäre, was in den AGB steht.
Wenn dort drin steht, dass „er“ nur an Endverbraucher
liefert, dann wäre die Kürzung rechtens.
Die Bestellung hat ja die AGB zur Grundlage.
Ansonsten hat der Verkäufer rechtswidrig gehandelt
und Du könntest mittels Anwalt, Deinen entgangenen Gewinn
etc einfordern.
Das Problem ist aber, dass Du bestimmt in Zukunft auch
mit dem zusammenarbeiten willst… trotz
dieser „Umstände“.