Nachdem erst letztens Meldungen durch die Medien gingen, nach denen, laut einiger Spielehersteller, Gebrauchtkäufer mit Raubkopierern gleichzusetzen seien, gibt es jetzt in den USA den ersten Fall, in dem ein Hersteller einen Wiederverkäufer erfolgreich verklagte
( http://www.gamezone.de/news_detail.asp?nid=89890 ).
Nun stellt sich wieder die berechtigte Frage, warum es gerade unsere Branche trifft, oder hat schonmal jemand mitbekommen, dass sich Autoren beschweren, wenn ihre Bücher nach dem Durchlesen weiterverkauft werden, oder Filmemacher, wenn ihre DVDs nach dem Ansehen auf dem Flohmarkt landen? Nein, hier gilt immer noch der Grundsatz, hauptsache das Werk wird von möglichst vielen beachtet, der Rest regelt sich zumeist allein.
Was wären denn die großen Firmen ohne den Gebrauchtmarkt? Ist es doch seit Jahren so, dass, Nintendo-eigene Titel ausgenommen, in den Händlerregalen alle paar Wochen ein Umbruch stattfindet und alles, was sich schlecht verkauft, aussortiert und durch neue Ware ersetzt wird. Wie soll man denn dann noch an ältere Titel rankommen, wenn nicht über 2. Hand?
Man denke nurmal, man würde ein aktuelles Spiel erweben, welches aber der 2. Teil einer Serie wäre und das Interesse, den ersten Teil zu spielen würde geweckt. Woher bekommen, wenn es doch schon seit Jahren nicht mehr auf dem 1. Markt vertrieben wird und der Hersteller selber kein Interesse an einer Wiederveröffentlichung oder einer Download-Variante hat?
Oder andersherum, man kauft sich gebraucht den ersten Teil eines Spieles, nur um dann so begeistert zu sein, sich sofort auch den 2ten Teil zu besorgen, im regulären Handel, für den regulären Preis.
Zudem glaube ich nicht, dass dem Spielemarkt durch Gebrauchtkäufer allzuviel Geld abgezogen wird, denn diese sind erfahrungsgemäß selten Neukäufer und würden niemals 50 oder mehr für ein Spiel ausgeben. Diese würden also bei Wegfallen des Gebrauchtmarktes ebenfalls wegfallen, oder sich schlimmstenfalls zu Raubkopierern „weiterentwickeln“. Eine Entwicklung, die von den Großen der Branche nicht bedacht wird.
Andere wichtige Seiten des Gebrauchtmarktes sind aber auch, die Popularität der Marken über ihre Zeit im Händlerregal aufrecht zu erhalten. Mario, Zelda, Crash Bandicoot, Mega Man, Donkey Kong… all diese Marken leben doch von ihren alten Werten, mit denen sie assoziiert werden, von den schönen Erinnerungen, die man an sie hat und die sonst nie an die nächste Generation weitergereicht werden könnten. Ich freue mich immer, wenn auch 6-jährige Kinder schon ein „echtes“ Mario Spiel zu schätzen wissen und gezielt danach fragen, und zwar nicht nach dem neuen Galaxie, sondern nach einem Klassiker für SNES oder N64. Dass auch diese Spiele heute noch gespielt und geliebt werden, ist ein Verdienst des Gebrauchtmarktes.
Das ist natürlich alles Zukunftsdenken, gepaart mit Zukunftsängsten, aber mich als Händler, und vor allem als Sammler, beschäftigen solche prägenden Urteile. Zum Glück betrifft es auch keine früheren Konsolengenerationen, aber wenn ich mir vorstelle, meine zukünftige Sammlung könnte nur durch den illegalen Erwerb gebrauchter Spiele gefüllt werden, wird mir schon ganz übel. Und was soll dann mit all den Spielen geschehen, die nicht mehr gewollt, aber auch nicht weiterverkauft werden dürfen? Werden die dann weggeworfen? mache ich mich strafbar, wenn ich sie aus fremdem Müll wieder heraussammele? Und wieso betrifft es wieder nur Videospiele?
3 Gedanken zu „Gebrauchtmarkt ade?“
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Dieses eine Urteil betrifft ja allerdings eine Anwendersoftware. Da ist es durchaus nachzuvollziehen den weiterverkauf zu Untersagen. Schließlich kostet sowas locker mal mehrere 1000 und ist an Lizenzen gebunden.
Das einige Softwareschmieden jetzt unterbinden wollen das auch Spiele Verkauft werden ist da nur logisch, durch dieses Urteil fühlen Sie sich in ihrer Meinung bestätigt.
Ich denke nicht das die damit durchhommen werden, zumindestens nicht in der EU. Im Amiland vielleicht schon, die haben sowieso komische Gesetze.
Aber ich denke (und hoffe für dich und den Laden) das dieses Urteil keinen Einfluss auf Videospiele haben wird, den das würde die Marktwirtschaft ab absurdum führen.
Wer etwas veräußert, der gibt durch Annahme des Verkaufswertes seinen Rechtsanspruch auf das Verkaufte auf.
Somit geht das Eigentumsrecht auf den Käufer über.
Der Eigentümer kann somit mit seinem Eigentum verfahren wie er möchte.
Hallo retro Games team!
Von dem oben erwähnten Thema habe ich auch schon gehört nach ein wenig recherche habe ich herausgefunden, (so wie ich es auch schon Gerüchteweise gehört habe) dass SONY hier Federführend ist. dazu folgender Link http://www.play3.de/2009/11/25/psn-software-nutzungsbedingungen-wurden-geandert-sharing-eingeschrankt/
das wichtige steht unter PS3 discs „Ohne ausdrückliche Zustimmung durch Sony Computer Entertainment Europe ist es untersagt die Spielsoftware weiter zu verkaufen“.
Ich frage mich dabei was hat SONY eigentlich dagegen, dass man ihre gebrauchten Spiele weiterveräußert?
Für mich stellt sich die Sache so dar: Warum sollte denn ein SONY Kunde von einem kleinen Gebrauchthandel kaufen anstatt von uns (aus der sicht von SONY) da verdienen wir ja gar nix dran!!
Wie groß kann Geldgier sein??
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Ich wollte neulich ein paar alte PC-Spiele bei Gamestop verkaufen. Dort sagte man mir, dass man keine PC-Spiele mehr nimmt, wegen Aktivierung. Bei einem anderen Händler war es dasselbe. Das meine alten Spiele noch gar keine Aktivierung haben, war egal.
Ich glaube ja, dass es in Zukunft noch schlimmer wird, sowohl auf PC als auch auf Konsolen. In einigen Jahren wird alles über Downloads und Accounts geregelt werden. Es gibt dann nicht nur keine Gebrauchtspiele mehr, sondern überhaupt gar keine Spiele in Packungen. Dann werde ich mich von diesem Hobby verabschieden.